Leistungen des Autors für die Anlegung von Mündelgeld
Gerichtsgutachten
Der Sachverständige Mag. Alexander Giuliani erstattet im gerichtlichen Auftrag Befund und Gutachten zu sämtlichen Fragen über die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Anlegung von Mündelgeld sowie über das Erfordernis einer Umschichtung des Mündelvermögens. Er erbringt diese Leistungen ohne örtliche Einschränkung für Gerichte aus dem gesamten Bundesgebiet.
Beispiele für im gerichtlichen Auftrag beantwortete Fragestellungen:
- Entspricht der dem Gericht vom gesetzlichen Vertreter vorgelegte Anlagevorschlag den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung?
- Liegen die vom gesetzlichen Vertreter vorgeschlagenen Maßnahmen – Konvertierung des Fremdwährungskredits und Auflösung der Tilgungsträger – im wirtschaftlichen Interesse der schutzberechtigten Person?
- Sind die auf dem Depot der vertretenen Person verbuchten Vermögenswerte handelbar und wie hoch könnte ein aus diesen allenfalls erzielbarer Verkaufserlös sein?
- Wurde die schutzberechtigte Person vor der Bestellung des Erwachsenenvertreters zum Opfer eines Anlagebetrugs?
- Ist eine Umschichtung des Mündelvermögens erforderlich, da ansonsten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein für das Mündel nach Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse nicht unbeträchtliches Vermögen dauerhaft geschmälert werden könnte?
- Entspricht der vom gesetzlichen Vertreter vorgelegte Vermögensverwaltungsvertrag den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung?
- Bedarf die Investition des Mündelgelds in das dem gesetzlichen Vertreter vorgeschlagene Finanzinstrument einer Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht?
Erfahren Sie hier mehr über die Leistungen des Sachverständigen Mag. Alexander Giuliani für Justizbehörden.
Privatgutachten und Beratung
Als Sachverständiger und Vermögensberater erbringt Mag. Alexander Giuliani für gesetzliche Vertreter gutachterliche und beratende Leistungen zur Anlegung und Verwaltung des Mündelvermögens. Er nimmt von Emittenten und sonstigen Produktanbietern als unabhängiger Vermögensberater keine Provisionen entgegen und ist daher bei der Erbringung dieser Leistungen ausschließlich den Interessen seiner Auftraggeber verpflichtet:
- Beratung bei Bestimmung der für die Mündelgeldanlage im konkreten Fall am besten geeigneten Wertpapierdienstleistung, d.h. bei der Auswahl zwischen (1.) Vermögensverwaltung, (2.) beratungsfreiem Ausführungsgeschäft oder (3.) Anlageberatung.
- Beratung bei der Auswahl des für die gewünschte Wertpapierdienstleistung am besten geeigneten Anbieters, d.h. Durchführung von Ausschreibungen, Evaluierung von Angeboten und Verhandlung der Konditionen.
- Beurteilung von an gesetzliche Vertreter erbrachten Wertpapierdienstleistungen hinsichtlich der Einhaltung von Anlegerschutzvorschriften und gegebenenfalls Anmeldung von Forderungen bei Sammelklagen von Verbraucherschutzvereinen.
Beispiele für im privaten Auftrag beantwortete Fragestellungen:
- Sollte der gesetzliche Vertreter für die Veranlagung des Mündelgelds eine Anlageberatung in Anspruch nehmen oder einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen?
- Kam zwischen dem gesetzlichen Vertreter und dem Wertpapierdienstleister ein Beratungsvertrag zustande oder ist der vom Wertpapierdienstleister unterbreitete Anlagevorschlag tatsächlich nur eine unverbindliche Information?
- Entspricht die an den gesetzlichen Vertreter erbrachte Anlageberatung den einschlägigen Bestimmungen des Anlegerschutzrechts?
- Handelt es sich bei dem schriftlichen Anlagevorschlag des Wertpapierdienstleisters um eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Eignungserklärung?
- Würde es im Interesse der schutzberechtigten Person liegen, daß der gesetzliche Vertreter die vom Wertpapierdienstleister abgegebene Anlageempfehlung umsetzt?
- Wäre es sinnvoll, das Mündelgeld in eine automatisierte Vermögensverwaltung zu investieren und welcher Anbieter wäre dafür geeignet?
- Wurde an die vertretene Person eine Wertpapierdienstleistung erbracht, die inzwischen Gegenstand von Sammelaktionen bzw. von Sammelklagen eines Verbraucherschutzvereins ist?
- Wie sollte der gesetzliche Vertreter hinsichtlich der illiquiden Vermögenswerte auf dem Depot der schutzberechtigten Person weiter vorgehen?
- Welches der dem gesetzlichen Vertreter von Wertpapierdienstleistern für die Anlegung des Mündelgelds unterbreiteten Angebote sollte im wirtschaftlichen Interesse des Mündels umgesetzt werden?
Erfahren Sie hier mehr über die Leistungen des Sachverständigen Mag. Alexander Giuliani für private Auftraggeber.