Inländische Anleihen höchster Bonität
Unter dem Sammelbegriff „Inländische Anleihen höchster Bonität“ werden hier folgende Emissionen zusammengefasst:
- Anleihen mit Bundes- oder Landeshaftung.[21]
- Gedeckte Schuldverschreibungen inländischer Emittenten.[22]
Die Anlegung von Mündelgeld in solche Wertpapiere erfordert gemäß § 167 Abs 3 iVm § 217 Z 1, 3 u. 4 ABGB keine gerichtliche Genehmigung.
Anleihen mit Bundes- oder Landeshaftung
sind sowohl Anleihen, die direkt vom Bund oder von einem der Länder emittiert wurden, als auch von Dritten begebene Anleihen, die mit einer Garantie des Bundes oder eines der Länder ausgestattet sind.
Beispiele für Anleihen mit Bundes- oder Landeshaftung:
Emittent | Republik Österreich | Land Niederösterreich | ÖBB Infrastruktur AG | ASFINAG |
Nennbetrag in € Mio. | 4.500 | 500 | 1.000 | 600 |
Coupon p.a. | 3,45 % | 0,00 % | 3,00 % | 2,125 % |
Laufzeit | 2023 – 2030 | 2020 – 2035 | 2013 – 2033 | 2022 – 2028 |
Bonität (Moody’s) | Aa1 | Aa1 | Aa1 | Aa1 |
Garantiegeber | – | – | Republik Österreich | Republik Österreich |
ISIN | AT0000A38239 | AT0000A2KVP9 | XS0984087204 | XS2532310682 |
Die Bonität von Unternehmensanleihen, für die eine Garantie des Bundes besteht, entspricht der Bonität der Republik Österreich; die Renditen dieser Wertpapiere sind folglich nur geringfügig höher als die Renditen von Bundesanleihen mit vergleichbarer Duration.
Wie sicher und fruchtbringend sind Bundesanleihen?
Die mit Bundesanleihen verbundenen Zins- und Inflationsrisiken haben sich in den letzten Jahren zu Ungunsten der Anleger realisiert. Ferner zeigt die Differenz zwischen nominellen und realen Renditen deutlich, dass es nicht sinnvoll wäre, Investitionen anhand ihrer nominellen Renditen zu beurteilen.
Gedeckte Schuldverschreibungen inländischer Emittenten
sind von inländischen Kreditinstituten begebene Schuldverschreibungen, die durch Deckungswerte besichert sind, auf welche die Anleger im Falle der Insolvenz des Kreditinstituts als bevorrechtige Gläubiger direkten Zugriff haben.[23] Aufgrund des vorrangigen Befriedigungsrechts der Anleger an den als Sicherheit bestellten Deckungswerten verfügen gedeckte Schuldverschreibungen über sehr hohe Bonität; die Renditen dieser Wertpapiere sind folglich nur geringfügig höher als die Renditen von Bundesanleihen mit vergleichbarer Duration.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Emission gedeckter Schuldverschreibungen sind im Pfandbriefgesetz 2021 enthalten, das 2022 in Kraft trat und die drei dafür bis dahin geltenden Gesetze ablöste.[24] Das Pfandbriefgesetz unterscheidet je nach verwendeten Deckungsstockwerten insbes. folgende Arten gedeckter Schuldverschreibungen:
- Pfandbriefe (auch als Hypothekenpfandbriefe bezeichnet) verfügen über einen Deckungsstock aus Hypothekarforderungen und zählen zu den genehmigungsfreien Anlageformen.
- Kommunalbriefe (auch als öffentliche Pfandbriefe bezeichnet) verfügen über einen Deckungsstock aus Forderungen gegen Gebietskörperschaften und zählen ebenfalls zu den genehmigungsfreien Anlageformen.
- Schiffspfandbriefe sind durch einen Deckungsstock aus Schiffshypothekarforderungen besichert; sie sind Anlageformen gemäß § 220 ABGB und daher gerichtlich genehmigungspflichtig.
Beispiele für gedeckte Schuldverschreibungen inländischer Emittenten:
Emittent | Erste Group Bank AG | Raiffeisen Bank International AG |
Nennbetrag in € Mio. | 150 | 980 |
Anlageform | Pfandbrief | Kommunalbrief |
Deckungsstock | Hypothekarisch besicherte Bankkredite. | Forderungen gegen österreichische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen einen anderen EU-Mitgliedstaat als Österreich sowie gegen deren Regionalregierungen oder örtliche Gebietskörperschaften; ferner Forderungen, die von einer der vorgenannten Gebietskörperschaften garantiert werden. |
Coupon p.a. | 3,25 % | 3-Monats-EURIBOR zuzüglich 0,20 % p.a., zahlbar vierteljährlich. |
Laufzeit | 2023 – 2028 | 2020 – 2025 |
Bonität (Moody’s) | Aa1 | Aa1 |
ISIN | AT0000A37595 | XS2146564930 |
Praxistipp
Filialbanken vertreiben an gesetzliche Vertreter häufig gedeckte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um Eigenemissionen dieser Banken handelt. Der Autor rät gesetzlichen Vertretern vom Kauf einzelner solcher Emissionen ab, da sie in der Regel bereits in genehmigungsfreien Rentenfonds enthalten sind, die – im Gegensatz zu den vorgenannten Eigenemissionen – zu rabattierten Ausgabeaufschlägen erworben werden können.
Hoffentlich erwies sich der Inhalt dieser Seite für Sie als nützlich und beantwortete möglichst viele Ihrer Fragen. Wenn Sie weitere Fragen über die Anlegung von Mündelgeld haben, steht Ihnen der Autor Mag. Alexander Giuliani dafür als Sachverständiger und unabhängiger Vermögensberater zur Verfügung.
[21] § 217 Z 1 ABGB
[22] § 217 Z 3 u. Z 4 ABGB
[23] § 3 Z 1 PfandbriefG
[24] Hypothekenbankgesetz, Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten, Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen.