Wertpapierdienstleister
Unter dem Sammelbegriff Wertpapierdienstleister werden hier Unternehmen zusammengefasst, die gewerblich eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbringen:
- Anlageberatung, d.h. die Abgabe einer konkreten Anlageempfehlung an den gesetzlichen Vertreter;
- Vermögensverwaltung, d.h. die Verwaltung des Mündelgelds aufgrund eines darüber abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrags;
- Ausführungsgeschäfte, d.h. die Entgegennahme, Weiterleitung und Ausführung von Aufträgen über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten.
Diese Leistungen dürfen nur von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende Konzession der FMA verfügen; zu solchen Unternehmen zählen neben Kreditinstituten (Banken) auch sog. Wertpapierunternehmen.
Unternehmen haben bei der Erbringung dieser Leistungen gegenüber dem Kunden jeweils
unterschiedlich hohe Schutzpflichten:
- Bei einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung hat der Wertpapierdienstleister eine umfangreiche Eignungsprüfung durchzuführen und dem gesetzlichen Vertreter eine schriftliche Zusammenfassung derselben in Form einer Eignungserklärung zu übermitteln. Der Wertpapierdienstleister haftet dafür, daß das von ihm empfohlene Finanzinstrument bzw. Produkt für das Mündel geeignet ist.
- Eine Abwicklungsleistung erfordert hingegen nur eine wesentlich einfachere Angemessenheitsprüfung, die unter gewissen Umständen sogar unterbleiben kann. Den Wertpapierdienstleister trifft bei der Vermittlung – wenn überhaupt – nur dann eine Haftung, wenn er seine Warnpflicht verletzt.